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Stellungnahme der Mehrheitsfraktionen zum Dekretentwurf zur Änderung des Dekrets vom 27. Juni 2005 über den Rundfunk und die Kinovorstellungen

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen!

Auf Ebene der EU wurde Ende 2007 die Mediendienstrichtlinie verabschiedet. Alle EU-Staaten müssen vor Ende diesen Jahren diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen, so auch die Deutschsprachige Gemeinschaft als Teil des Föderalstaates Belgien. Indem die Bestimmungen in der DG konform zu der EU-Richtlinie zu den Mediendiensten gehen, bedeutet dies, dass somit die Gesetzgebung der DG ebenfalls Anwendung auf die nicht-linearen Angebote findet, das heißt, auf die abrufbaren Angebote – im Gegensatz zum linearen, dem klassischen Programmangebot.

Die Richtlinie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für audiovisuelle Dienste. Somit wird eine Übereinstimmung zwischen klassischem Fernsehen und neuen Angeboten angestrebt. Der Richtlinienentwurf stellt ein weitgehendes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Wirtschaft einerseits und der Medienkultur andererseits her.

Die Medien interpretieren die Welt. Man muss allerdings vorsichtig sein, denn Information und Unterhaltung sind nicht nur Waren. Information, Kommunikation und Unterhaltung prägen die Kultur.

Die Medien, die man früher kannte, d.h., der geschriebenen und gesprochenen Presse, inklusive Film und Fernsehen müssen sich wegen der teilweisen Kommerzialisierung und der Weiterentwicklung der Technologie neuen Herausforderungen stellen. Finanzkräftige Menschen legen ihr Geld verstärkt im Medien- und Pressesektor an. Hierdurch entsteht ein erhöhter Druck zur Wirtschaftlichkeit. Und oft führt dieser Druck zu einer Verflachung des Qualitätsangebots – oft verbunden mit einer Kommerzialisierung der Berichterstattung.

Gab es bis vor kurzem nur Radio und Fernsehen, so haben sich die Möglichkeiten im Bereich der Medien und der Kommunikationstechnik rasant weiterentwickelt und verbreitet.  Ziel ist es ja auch, allen Menschen den Zugang zum Internet, beziehungsweise zu den Medien insgesamt, zu ermöglichen, damit allen Menschen, ob jung oder alt, die Möglichkeit eröffnet wird, vor dem Hintergrund der Chancengleichheit, diese Medien nutzen zu können. Das allerdings jeder ohne vorherige Prüfung, eine Internetseite eröffnen und Inhalte gleich welchen Inhalts und gleich welcher Qualität verbreiten kann, stellt eine Gefahr dar. Augenscheinlich stehen dabei Gewaltdarstellungen und sexistische Seiten hoch im Kurs. Videos von Prügelszenen, Ausschnitte von Horrorfilmen oder Mitschnitte von Hinrichtungen, alles ist frei verfügbar. Die Antwort auf die Frage: „Wie wirken solche Darstellungen auf junge Menschen?“ sollte unserer Meinung nach immer Richtschnur unserer Überlegungen sein.  

Die zunehmende Bedeutung grenzüberschreitender Angebote im audiovisuellen Bereich erfordert eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in Europa.
Deshalb ist dieser Richtlinienentwurf, der zur  Zusammenarbeit aufruft, zu begrüßen.

Völlig neu sind die Einführungen  von Filmförderung und von Kurzfilmpreise. Hier gelingt es, eine angepasste Förderung für Beiträge und Produktionen aus der DG und über die DG zu erreichen.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind rund 15.000 Haushalte an das Kabelfernsehprogramm angeschlossen. Es muss garantiert bleiben, dass für die Abonnenten des Kabelfernsehens ein ansprechendes und vielfältiges deutschsprachiges Angebot vorhanden ist. Eine gute Mischung aus öffentlich-rechtlichen und aus privatrechtlichen Sendern sollte angeboten werden. Unserer Meinung nach sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass zumindest ein Kultursender, z.B. ARTE, in deutscher Sprache angeboten wird. Dies gilt ebenfalls für ein gerngesehenes Regionalprogramm, nämlich der „Lokalzeit Aachen“.

Ob Fernsehen über Dachantenne, Kabelanschluss, Internet-TV oder digitales Fernsehen, wichtig ist, dass der Zugang zu den bestehenden Technologien für die Bevölkerung der DG garantiert bleibt.

Zum Schluss noch ein Wort zum „Offenen Kanal“:  Die Sendungen des „Offenen Kanals“ erreichen während ihrer Ausstrahlungszeiten ein interessiertes Zielpublikum. Durch die Übertragung öffentlicher Sitzungen des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird ein sehr viel größerer Publikumskreis erreicht, was wiederum begrüßenswert ist.

Die Mehrheitsfraktionen SP, Pro-DG und PFF werden diesem Dekretentwurf zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Die Mehrheit