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Gemeinschaftssenator aktiv in Materie der Doppelbesteuerung von Grenzgängern - „Doppelbesteuerung in dieser Form inakzeptabel“
Gemeinschaftssenator aktiv in Materie der Doppelbesteuerung von Grenzgängern
„Doppelbesteuerung in dieser Form inakzeptabel“
Gemeinschaftssenator Louis Siquet (SP) hat sich im Zuge einer Ausschusssitzung des Senates gegen die Doppelbesteuerung von ehemaligen belgischen Grenzgängern im Ruhestand, die eine deutsche Rente beziehen, ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der Verhandlungen über weitere Steuerabkommen mit Luxemburg, Frankreich und den Niederlanden, befürchtet er ähnliche Schwierigkeiten in der Handhabbarkeit der Steuergesetzgebung.
Hintergrund ist die Tatsache, dass zahlreiche Rentner der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die eine kleine deutsche Rente beziehen, aufgefordert wurden, eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen. Jede Nichtbeantwortung einer solchen Anfrage kann zu einem Bußgeld von 100 bis 500 Euro führen und einer direkten Erhebung einer Steuer von 25 %. Für Siquet stellt dies einen inakzeptablen Usus dar.
Regionen und Gemeinschaften sind gefordert
Der Senator verweist in diesem Zusammenhang auf die Zustände in manchen Gemeinden der DG, in denen der Anteil nicht-belgischer, konkret deutscher Mitbürger, ungefähr die Hälfte der Gesamtbevölkerung ausmacht. Diese errichten ihre Steuerabgaben direkt in Deutschland und die jeweiligen belgischen Gemeinden erhalten einen Anteil dieser Steuergelder aus der Bundesrepublik. Für den Gemeinschaftssenator stellt sich nun die Frage, ob die Gemeinschaften und Regionen in Sachen Doppelbesteuerung nicht wenigstens konsultiert werden müssten, da die Gemeindefinanzierung nun einmal Teil deren Kompetenzbereich darstellt.
Unterzeichnung von Abkommen mit Augenmaß
Gerade was die kleineren Renten betrifft, so die Befürchtung des Senators, würde eine überschnelle und unreflektierte Unterzeichnung von Abkommen in Sachen Doppelbesteuerung mit den Nachbarländern Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden zu einem ähnlich undurchschaubaren Chaos führen, wie es momentan mit Deutschland der Fall ist. Daher forderte Siquet, dass vor der Unterzeichnung von weitgehenden Abkommen mit den Nachbarländern erst Klarheit in Sachen Grenzgängerproblematik mit Deutschland geschaffen werden müsse.
Auf seinen Antrag hin, wird der Finanz- und Wirtschaftssausschuss des Senats in nächster Zukunft eine Sitzung abhalten, in der die Thematik weiter diskutiert wird. Siquet erhofft sich hiervon, dass die Problematik der Besteuerung von Grenzgängern endlich dahingehend aufgelöst wird, dass es möglich ist, die noch ausstehenden Abkommen mit den anderen Nachbarländern auf Basis einer funktionierenden und vor allem fairen Grenzgängerbesteuerung seitens der Bundesrepublik erarbeiten zu können.
