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Gremium der kommunalen Mandatare (GKM)
Das Gremium der kommunalen Mandatare (GKM)
Auf dem SP-Kongeress vom 04. Oktober 2009 wurde die Schaffung eines Gremiums der kommunalen Mandatare beschlossen. Lesen Sie im Folgenden den betreffenden Artikel in den aktuellen Statuten der SP.
Artikel 13bis:
GREMIUM DER KOMMUNALEN MANDATARE
Als ständiger Ausschuss wird das Gremium der kommunalen Mandatsträger eingesetzt, indem alle kommunal Gewählten (Gemeinde, ÖSHZ, Interkommunale) und Provinzialräte tagen. Hierbei handelt es sich um diejenigen, die sich bei der Frage der Zugehörigkeit zur SP bekennen und ihren Jahresbeitrag bezahlt haben. Ziel ist der Austausch von Erfahrungen und Informationen. Der Vorsitz des Gremiums liegt in den Händen desjenigen, der die DG-Gemeinden bei der UVC vertritt. Sollte dieses Mandat nicht von einem SP-Mitglied ausgeübt werden, liegt der Vorsitz in Händen des Mitglieds des Provinzialrates. Sollte dieses Mandat nicht von einem SP-Mitglied ausgeübt werden, wird der Vorsitzende innerhalb des Gremiums ermittelt. Das Gremium trifft sich mindestens 2x pro Jahr. Das Gremium erstattet dem Regionalrat regelmäßig Bericht und ist diesem gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.
