MIT-REDEN MIT-WIRKEN MIT-VERANTWORTEN
Grundlagen der Gemeinschaftsautonomie4
15. September 2009
Gemeinschaftspolitische Erklärung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Zukunft gestalten – Wege in eine innovative, nachhaltige und offene Gemeinschaft
Verbesserung der inhaltlichen und organisatorischen Grundlagen der Gemeinschaftsautonomie
Finanzen
Zu Beginn der Legislaturperiode legt die Regierung ebenfalls die Eckwerte ihrer Finanzpolitik vor. Dies ist angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht einfach, da die wesentlichen Einnahmen der Gemeinschaft direkt von der Inflation und dem Wirtschaftswachstum abhängen und diese beiden Parameter zurzeit nicht verlässlich vorausgesagt werden können. Die Aussagen der Regierung zur Finanzpolitik stehen deshalb unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der zukünftigen Entwicklung der Wirtschaftsparameter. Sollten diese Parameter stark von den jetzt allgemein angenommenen Werten abweichen, wird auch die Regierung ihre Aussagen revidieren müssen.
Die Mindereinnahmen, die aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erwarten sind, führen unweigerlich zu einer Neuorientierung der Finanzpolitik der Gemeinschaft und zu einer krisenbedingten Neuverschuldung, die bisher in den Finanzsimulationen nicht vorgesehen war. In dieser Krisensituation werden wir darauf achten müssen, dass wir auf der einen Seite die künftigen Handlungsspielräume nicht durch eine übermäßige Verschuldung zunichte machen, auf der anderen Seite jedoch auch die Zukunft der Gemeinschaft nicht durch einen zu rigorosen Sparkurs kompromittieren: notwendige Zukunftsinvestitionen müssen möglich bleiben und grundlegende Dienstleistungen der Gemeinschaft aufrecht erhalten werden. Die Finanzpolitik der Regierung wird also so angelegt sein, dass sowohl die Verschuldung als auch die notwendige Ausgabenreduzierung für alle verkraftbar bleiben. Dabei wird die Ausgabenreduzierung durch eine zeitliche Staffelung der Umsetzung des Infrastrukturplans und durch eine Durchforstung der laufenden Ausgaben erfolgen.
Als Eckdaten für die Finanzpolitik hält die Regierung fest, dass die Rest-verbindlichkeiten der Gemeinschaft inklusive der krisenbedingten Neuver-schuldung das Doppelte des Jahreshaushaltsvolumens nicht überschreitet und dass die jährliche Belastung aus den Gesamtverbindlichkeiten und den direkten Investitionsausgaben bei maximal 17,5 Prozent liegt. Schon daran wird deutlich, dass die krisenbedingte Neuverschuldung zu Lasten der Infrastrukturausgaben gehen wird, da der maximal zulässige Anteil der Jahresbelastung am Gesamthaushalt sich im Vergleich zu den Eckwerten der vorhin zitierten Regierungserklärung vom April 2006 nicht verändert.
Als Gesamtverbindlichkeiten gelten bei diesen Eckdaten die klassischen Anleihen sowie die Ansprüche Dritter aufgrund von Leasingoperationen, alternativen Finanzierungen und PPP-Projekten. Wir werden also bei der
gemeinschaftsinternen Diskussion keinen Unterschied machen zwischen der anrechenbaren Schuld nach dem Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung und den nicht anrechenbaren Verbindlichkeiten. Für uns zählt die Gesamtbelastung, die sich jährlich aus diesen Verbindlichkeiten ergibt. Es ist jedoch wichtig, dass wir gegenüber dem Föderalstaat diese Unterscheidung zwischen anrechenbarer und nicht anrechenbarer Schuld weiter aufrecht erhalten.
Bei gleichbleibender Politik müsste die Gemeinschaft bis zum Jahre 2024 krisenbedingt Anleihen in einer Gesamthöhe von 235 Millionen Euro aufnehmen. Wenn nach einer weiteren Durchforstung der Ausgaben im Gemeinschaftshaushalt rekurrente, d.h. jährlich wiederkehrende Ausgaben in Höhe von 3 Millionen Euro eingespart werden, so müssen krisenbedingt bis 2021 Anleihen in Höhe von 149 Millionen Euro getätigt werden. Dabei muss klar sein, dass nicht alle Einsparungen 2010 greifen können; vor allem Sparmaßnahmen im Unterrichtswesen werden erst 2011 voll zum Tragen kommen. Ziel der Regierung ist es, die krisenbedingte Neuverschuldung noch weiter zu reduzieren, wenn möglich unter die Summe von 100 Millionen Euro. Aussagen über den Zeitpunkt der Rückkehr zu einem ausgeglichenen Gemeinschaftshaushalt werden wir erst nach den entsprechenden Verhandlungen mit dem Föderalstaat machen können. Weitere Detailangaben werden bei der für Ende Oktober anstehenden Vorstellung des Haushaltes erfolgen.
Schon ab dem Haushaltsjahr 2010 arbeiten wir mit einer neuen Haushaltsordnung, die am Ende der vergangenen Legislaturperiode vom Parlament verabschiedet worden ist. Die Einführung einer wirtschaftlichen Buch¬ührung zusätzlich zur Haushaltsbuchführung führt unter anderem dazu, dass Einnahmen und Ausgaben auch haushaltsmäßig zu dem Zeitpunkt verbucht werden müssen, an dem das Recht bzw. die Forderung tat¬sächlich entsteht. Um 2010 mit einer korrekten Eröffnungsbilanz starten zu können, hat die Regierung beschlossen, die in diesem Punkt notwendige Umstellung des Buchungszeitpunktes bereits 2009 vorzunehmen. Die sich daraus ergebenden zusätzlichen Belastungen des Haushaltes 2009 liegen auf der Hand, sind aber rein buchhalterischer Natur. Die Unterschiede zwischen Verpflichtungsermächtigungen, Ausgabeermächtigungen und Kassenausgaben werden in Zukunft insbesondere bei der Festlegung des effektiven Anleihebedarfes eine wichtige Rolle spielen. Um langfristiger planen zu können wird die Regierung nach dem Haushalt 2010 zwei Mal mit Doppelhaushalten arbeiten.
Eine weitere Neuerung wird die noch größere Transparenz bei der Ausführung des Haushaltes sein. Ab Januar 2010 wird man die Haushaltsausführung Zuweisung pro Zuweisung in Echtzeit im Internet verfolgen können. Die Parlamentarier, aber auch jeder interessierte Bürger können somit jederzeit nachverfolgen, wie es um die Ausführung des Haushaltes der Gemeinschaft bestellt ist.
Vertrauensfrage
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
zu Beginn jeder Legislaturperiode werden wichtige Weichen für die Zukunft der Gemeinschaft gestellt. In diesem Jahr erfolgt diese Weichenstellung unter äußerst schwierigen Rahmenbedingungen, für die in der Gemeinschaft niemand Verantwortung trägt. Dennoch sind die Schwierigkeiten nicht unüberwindbar und es wäre fatal für die Gemeinschaft, wenn die Finanz- und Wirtschaftskrise uns lähmen würde. Wir sind gewappnet, um dieser Krise zu begegnen. Einigkeit über die Richtung der zukünftigen institutionellen Entwicklung, ein auf breiter Basis entwickeltes Leitbild und Entwicklungskonzept für die DG sowie professionelle Strukturen mit einer hohen Bereitschaft zur ständigen Verbesserung: das sind Trümpfe, auf denen wir aufbauen und mit denen wir der Krise begegnen und einen Beitrag dazu leisten können, dass die zu Beginn dieser Regierungserklärung angesprochene Zukunftsangst vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinschaft nicht in Hoffnungs- und Tatenlosigkeit mündet, sondern dank gemeinsamer Anstrengungen und konstruktiver Zusammenarbeit abgebaut wird und zu zukunftstüchtigen Verwirklichungen führt.
Unserem Regionalen Entwicklungskonzept haben wir einen Satz von Willy Brandt vorangesetzt: „Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten“. Und trotz – oder gerade wegen – der krisenbedingten Schwierigkeiten trägt diese Gemeinschaftspolitische Erklärung in ihrem Titel den Begriff „Zukunft gestalten“. Auch in schwieriger Lage geben wir den Gestaltungsanspruch der Politik nicht auf. Dazu sind wir demokratisch legitimiert, und diese Legitimation ist für uns gleichermaßen Auftrag und Verpflichtung.
In Anwendung von Artikel 67 der Geschäftsordnung des Parlamentes bittet die Regierung die Mitglieder dieses Hauses, ihr in Kenntnis der Gemeinschaftspolitischen Erklärung das Vertrauen für ihre Arbeit auszusprechen.
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