MIT-REDEN MIT-WIRKEN MIT-VERANTWORTEN
Staatsreform und Autonomie
15. September 2009
Gemeinschaftspolitische Erklärung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Zukunft gestalten – Wege in eine innovative, nachhaltige und offene Gemeinschaft
Fortführung der Staatsreform und Ausbau der Autonomie
Die föderale Ebene
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
ein erstes wichtiges Kapitel der Regierungsarbeit wird der weitere Ausbau der Gemeinschaftsautonomie sein. Hier ist die Richtung durch die grundsätzlichen Resolutionen des Parlamentes aus den Jahren 1998 und 2002 sowie durch die verschiedenen Resolutionen zur Revision der Verfassung vorgegeben – die letzte datiert vom 26. März 2007. Diese Richtung wurde in den vergangenen Jahren und Monaten durch die Schlussfolgerungen der Allparteiengespräche weiter präzisiert. Dabei ist die gemeinsame Position bei zukünftigen Diskussionen zur Staatsreform eindeutig: Die Deutschsprachige Gemeinschaft muss als eine auch mit regionalen Zuständigkeiten ausgestattete Gemeinschaft, als eine Gemeinschaft-Region, ein definitiver und gleichberechtigter autonomer Bestandteil des belgischen Bundesstaates bleiben. Weder ein Föderalstaat aus zwei großen Gemeinschaften noch ein Föderalstaat aus drei großen Regionen stellt für die Deutschsprachigen ein annehmbares Staatsmodell dar. Vor diesem Hintergrund sind wir bereit und in der Lage, alle Zuständigkeiten wahrzunehmen, die den Gemeinschaften und Regionen übertragen wurden oder noch übertragen werden. Bei den anstehenden Diskussionen zur Staatsreform wird die Regierung gegenüber dem Föderalstaat aus eigener Initiative die legitimen Forderungen der deutschsprachigen Belgier nach der konstitutiven Autonomie für die DG, nach einer gesetzlich garantierten Vertretung in allen für das deutsche Sprachgebiet zuständigen parlamentarischen Versammlungen und nach der Ausübung der Provinzzuständigkeiten durch die Organe der DG vertreten.
Wallonische Region
Unabhängig von den Verhandlungen auf föderaler Ebene richten wir an die Wallonische Region die Forderung nach der Übertragung weiterer regionaler Zuständigkeiten an die DG in Anwendung von Artikel 139 der belgischen Verfassung, insbesondere die Übertragung der Zuständigkeiten für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen und für die Provinzangelegenheiten, für die ja neben dem Föderalstaat auch die Wallonische Region zuständig ist. Gerade Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen sind strategische Zuständigkeiten, und die Entscheidungshoheit über die damit verbundenen Steuerungsinstrumente müssen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verankert werden. Die Gemeinschaft muss in der Lage sein, über diese Steuerungsmechanismen die Politik anderer Körperschaften im Gebiet deutscher Sprache im Sinne ihres Leitbildes und ihrer Entwicklungs-strategie zu beeinflussen. Um es noch deutlicher zu sagen: Die DG und niemand anders muss in letzter Instanz darüber befinden, was, wann, wo und wie im Gebiet deutscher Sprache gebaut werden darf. Bezüglich der Provinzzuständigkeiten ist klar, dass eine Übertragung dieser Zuständigkeiten an die Gemeinschaft zu einer bedeutenden Verwaltungsvereinfachung führen würde: Wir selbst benötigen keine Mittelbehörde zwischen der Gemeinschaft und den Gemeinden, und dort wo Region oder Föderalstaat auf eine solche Mittelbehörde zurückgreifen möchten, wäre allein schon aus sprachlichen Gründen die Gemeinschaft der bessere Ansprechpartner. In ihrer Regierungserklärung hat die aus den Wahlen vom 7. Juni hervorangene Wallonische Regierung ihre Bereitschaft zu Gesprächen bezüglich der Übertragung weiterer Zuständigkeiten erklärt. Die Regierung interpretiert diese Gesprächsbereitschaft als Bereitschaft zum Abschluss von Verhandlungen in der laufenden Legislaturperiode und wird die in der vergangenen Legislaturperiode aufgenommenen Gespräche mit der Wallonischen Regierung zügig fortsetzen.
Allparteienkonsens
Bei den anstehenden Diskussionen und Verhandlungen sowohl auf föderaler als auch auf wallonischer Ebene wird es von großer Bedeutung sein, dass die Deutschsprachigen weiterhin mit einer Stimme sprechen. Ich appelliere deshalb an alle im Parlament vertretenen Parteien, die Verhandlungen durch Kontakte mit ihren Schwester- oder Partnerparteien im Landesinnern zu begleiten und zu unterstützen, denn den weiteren Ausbau unserer Autonomie können wir nur gemeinsam vorantreiben. Die Regierung wird ihrerseits das Parlament und die in ihm vertretenen Parteien regelmäßig über den Verlauf der Vorbereitungsarbeiten sowie der Gespräche und Verhandlungen mit den jeweiligen Partnern informieren.
Darüber hinaus wird die Regierung die Ausübung dieser neuen Zuständig-keiten organisatorisch und inhaltlich mit der gebotenen Sorgfalt vor-bereiten. Erste Untersuchungen und Diskussionen zu diesem Thema fanden bereits gegen Ende der letzten Legislaturperiode statt und die Resultate dieser Arbeiten sind in das Regionale Entwicklungskonzept eingeflossen. Auf der Grundlage dieser Resultate wird die Regierung die Vorbereitungen zur operationellen Übernahme der Zuständigkeiten weiter vorantreiben. Auch dabei werden wir den Dialog mit allen Parteien suchen, um eine möglichst breite Basis nicht nur für die Übernahme, sondern auch für die Ausübung der Zuständigkeiten Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen zu finden.
